Interessant wäre auch zu wissen, ob die Richtlinie (zur Anerkennung AF) schon in anderen EU Mitgliedsstaaten angewand bzw. umgesetzt wurde und welche Voraussetzungen das KFZ erfüllen musste.
Dies ist, da es sich um EU Recht handelt, wichtig um eine gleichgestellte Umsetzung in Deutschland zu erreichen. Bzw. im Besitz von Vergleichswerten, zur Stärkung der eigenen Argumentation oder, im Falle einer Sammelklage zu sein.
Darüber hinaus gab es ja schon einige die eine Umtragung im Brief erreichen konnten (gleiches Recht für alle), eine genaue Liste der Fahrzeuge (keine Angst die bereits erfolgte Eintragung kann nicht rückgängig gemacht werden) mit Angaben zum Fabrikat, Model, Aufbau, Umbau (WoMo), Bj sowie Kennzeichen kann hilfreich sein.

Greetz F


mondach moin viertel nach acht, die woch zieht sich widder.