Nun ja, durch die ausstehende Änderung des KFZ-Steuergesetzes werden auch,da expliziet genannt,AF-Fahrzeuge nach Hubraum versteuert. Warte erstmal ab,bis diese Änderung abschließend durchgelaufen ist.Dann erst ist wirklich klar,was geht und was nicht geht. Den TÜV-Eintrag kannst du wohl nur erzwingen. Freiwillig wird der TÜV wohl kein Schriftstück rausrücken,auf dem die Ablehnung der Prüfung bescheinigt wird. Gruß aus Berlin