Nach einer kleinen Recherche hab ich folgenden Link erhalten, welcher unter der Fußnote 9) verdeutlichen möchte, daß ..."diese sog. Euro 3 Fahrzeuge der Gruppe 98/68/EG ll oder ... römisch lll "... nur die Euro 2 Abgaswerte ereichen würden, welche der EG.-Richtline 94/12 Eg und 96/69/Eg entsprechen ..."
Also hat man einen nach 98/69/EG lll entspr. PKW M1 -Schlüsselnummer *51
welches als leichtes Nutzfahrzeug N1 mit Schlüsselnummer *54 (steuerrechtlich Euro 4; .6)Fußnote in der ABE typisiert worden ist. - 6.) Kfz die D4 bzw. EURO 4 Grenzwerte einhalten, erhalten längsten bis 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306.78 € (Otto) 613.55 (Diesel) sofern die D4-Fahrzeuge vom dem 01.01.2001 bzw. EURO 4-Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.
Man ist am Staunen ... denn so bekommt man obzwar mit einer technisch "lupenreinen Euro 3 lll als PKW steuertechnisch die Euro 2 auf's Aug' gedrückt. -
Merkwürdig, daß ein Kfz mit Schlüsselnummer *51 steuertechnisch offensichtlich nur einer Euro 2 zu verbuchen ist - mit einer Schlüsselnummer *54 jedoch sogar Werte für eine Euro 4 einfährt. Wohlgemerkt !!! EIN UND DAS SELBE FAHRZEUG !!!
Eine ehrlich "Saubere Sache ..." - so könnt man sagen -
Gruß von Franky
Zuletzt bearbeitet von grizzlyclimber; 08/07/200519:31.
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"