die interpretation des richtlinientextes lässt es nicht zu, dass fahrzeuge "nicht M1" automatisch fahrzeuge der klasse N sind.
das ist das verzwackte an der richtlinie. der normale menschenverstand (nicht jurist) sagt einem zwar: "ja, wenns nicht M ist, dann ist´s eben N"
für die juristen ist das aber nicht der fall. für die heisst das: "wenn das auto nicht M ist, auch gut. dann ist´s eben keins von beiden."
und für "keins von beiden" gibt´s keine definition im steuerrecht. das ist genau der punkt, wo proallrad diesen ganzen affentanz versucht hochzunehmen.
eigendlich müssten wir mit nem AF garkeine steuern zahlen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> (okay, kleiner scherz am rande)