…wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs.
Ah jetzt ja - man sollte nie aus dem Zusammenhang zitieren <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />
Wobei ich das Wort "insbesondere" verwirrend finde. Ohne wäre es eindeutiger. So heißt das für mich, dass das Flächenverhältnis eine hinreichende, aber keine notwendige Vorraussetzung ist.
Aber das werden dann wohl wieder Musterverfahren klären müssen <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" /> <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />
Warum machen die das Gesetz eigentlich nicht einfach eindeutig, siehe Höhenregelung bei WoMos ...